1. Allgemeines
Alle Leistungen und Lieferungen von mir erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen in der Vergangenheit – auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden – bedeuten keinen grundsätzlichen Verzicht der hier niedergelegten Bedingungen. Bedingungen und Forderungen des Auftraggebers verpflichten mich nicht, auch wenn ich sie nicht mündlich oder schriftlich zurückgewiesen haben. Alle offensichtlichen Irrtümer und Fehler in Angeboten, Vertragen und sonstigen Vereinbarungen binden mich nicht. Hält der Auftraggeber sich nicht an Verträge und sonstige Vereinbarungen bin ich berechtigt, den betreffenden Auftrag bis zur Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu streichen. In solchen Fällen behalte ich mir Schadenersatzforderungen vor.
2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, kann ich dies innerhalb von vier Wochen annehmen. Gestalterische Abweichungen oder technische Abweichungen von Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Beschreibungen sowie Änderungen hinsichtlich Farbe und Form bleiben vorbehalten, soweit sie für meinen Vertragspartner zumutbar sind. Angaben über die von mir zu erbringenden Leistungen sind ungefähre und annähernde Angaben; sie sind keine garantierten Beschaffenheiten, es sei denn, eine Garantie wird durch mich ausdrücklich und schriftlich übernommen.
Terminzusagen meinererseits sind unverbindliche Richttermine. Stellt sich heraus, dass ich nicht zum genannten Richttermin liefern kann, melde ich dies unverzüglich dem Auftraggeber. Die Lieferfrist verlängert sich in einem solchen Fall angemessen. Schadenersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen.
Alle Waren und Leistungen verbleiben in meinem Eigentum und Urheber- und Nutzungsrechte gelten als nicht vergeben bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit nicht von mir schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
3. Vergütung – Zahlungsbedingungen – Aufrechnung – Zurückbehaltungsrechte
a) Die Preise gelten für den in den vereinbarten Auftragsbestätigungen aufgeführtenLeistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Anregungen und/oder Vorschläge unseres Vertragspartners oder eine sonstige von ihm stammende Mitarbeit haben vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keinen Einflussauf die Höhe der Vergütung.
c) Meine Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes bzw. der Leistung fällig. Ich bin berechtigt, Abschlagszahlungen geltend zu machen; und zwar mangels abweichender Vereinbarung 1/3 der vereinbarten Gesamtvergütung nach Vertragsschluss, 1/3 nach Fertigstellung von Entwurfsarbeiten etc. und 1/3 nach Ablieferung des fertigen Werkes bzw. der Leistung.
d) Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder von mir anerkannt wurden.
e) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.
f) Ich bin berechtigt, noch ausstehende Leistungen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn mir nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit meines Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung meiner offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet sein könnte.
4. Urheberrechte, Nutzungsbedingungen und generelle Hinweise zur Abwicklung von Aufträgen im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen
Alle von mir erbrachten Designleistungen, verfassten Texte und Programmierleistungen oder sonstige im Sinne des Urheberrechts erbrachten Leistungen sind persönliche geistige Schöpfungen und damit urheberrechtlich geschützt.
Sie bleiben auch nach Zahlung eines Nutzungshonorars durch den Auftraggeber mein Eigentum. Mit Zahlung des Nutzungshonorars wird die Nutzungsart und die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Nutzungsrechts vereinbart und gewährt. Die Urheberrechte können auf Wunsch und mit meiner Zustimmung vom Auftraggeber käuflich erworben werden.
Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Meine Leistungen dürfen weder kopiert oder nachgeahmt noch ohne ausdrückliche Genehmigung anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. In allen Fällen, auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber, behalte ich mir ausdrücklich das Recht vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangenen Leistungen und Waren zur Eigenwerbung zu verwenden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Eine unentgeltliche Tätigkeit und die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist nicht möglich. Für die inhaltliche, grammatikalische und orthografische Richtigkeit von Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit der Genehmigung von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für dessen Richtigkeit insgesamt.
Zusendung und Rücksendung meiner Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Vor Ausführung einer Veröffentlichung oder Vervielfältigung sind mir Muster zur Korrektur vorzulegen. Nachfolgend genannte Punkte sind als Einzelposten separat zu honorieren:
a). Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für die nachfolgende Ausarbeitung des Entwurf oder von Entwürfen
b) Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für Nutzungsrechte
c) Der Auftraggeber zahlt für die Übertragung des Copyrights. Anderweitige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert und von mir unterzeichnet werden.
5. Haftungsbeschränkung
Ich hafte nur für Mängel, die von mir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schadenersatzansprüche für entgangene bzw. vermeintlich entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den jeweiligen von mir ausgestellten Rechnungsbetrag oder den jeweiligen Posten in dieser Rechnung begrenzt. Mängel in meinen Leistungen, die mir nachgewiesen wurden, behebe ich nach meinerWahl durch Neulieferung oder Nachbesserung. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer uns einzuräumenden angemessenen Frist gescheitert, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Auftragssumme fordern oder verlangen, den entsprechenden Vertrag bzw. die entsprechenden Teile daraus rückgängig zu machen. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Empfang der Leistung oder Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen mir innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels vom Auftraggeber schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen kann ich nicht berücksichtigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 3 Monate ab Auslieferung, endet aber schon vorher, wenn die Nutzungsart für meine Leistung innerhalb von 3 Monaten beendet ist (beispielsweise bei Zeitungsanzeigen). Ich prüfe nicht, ob meine Leistungen gegen Rechte Dritter verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Die Verantwortung und Haftung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Die Ansprüche des Auftraggebers sind hiermit abschließend geregelt.
6. Schlussbestimmung
Für alle Geschäftsbedingungen und Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand – ausgenommen Privatkunden – ist Berlin.
Für Privatkunden gilt der allgemeine Gerichtsstand. Sollten eine oder mehrere Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine weitere vereinbarte Bedingung unwirksam oder nicht durchführbar sein, oder stellt sich zu irgendeinem Zeitpunkt heraus, dass eine Lücke in den Bedingungen existiert, so wird dadurch die Relevanz aller anderen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung oder Lücke gilt durch eine solche Bedingung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Stand: Berlin November 2017